InVeKoS-GIS: Auswirkungen der GAP-Reform

Auswirkungen der GAP-Reform

Für die Umsetzung der aktuellen Reform haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat im Juni 2013 politisch auf einen Kompromiss zur kommenden gemeinsamen Agrarreform geeinigt, der in wesentlichen Teilen erst 2015 anzuwenden ist. Das Jahr 2014 wird somit ein Übergangsjahr, in dem im Bereich der Direktzahlungen die bestehenden Regelungen fortgeschrieben und die bereits beschlossenen neuen Bestimmungen zur Ökologisierung („Greening“) vorbereitet werden,  um 2015 zu greifen. Die neuen Verordnungen und Bestimmungen im Bereich der Fördermittelverwaltung liegen den Mitgliedsstaaten bereits vor und es lässt sich feststellen, dass die entsprechenden GDV-Fachanwendungen bereits jetzt für wichtige Forderungen der aktuellen GAP-Reform bestens aufgestellt sind. 

Digitale, GIS-basierte Antragstellung favorisiert

Aus Sicht der KOM soll die GIS-basierte und elektronisch durchgeführte Antragstellung zukünftig das Mittel der Wahl darstellen, um neben einer Homogenisierung des Verfahrens in den vielen Mitgliedsstaaten auch eine größtmögliche Transparenz bei Prüfungen zu erreichen. Diese Form der Antragstellung gewährleistet sowohl die vollständige Erfassung der alphanumerischen Betriebsdaten, wie auch die geometrische korrekte Prüfungen der Antragflächen auf Basis hochauflösender Luftbilder.  Bereits seit 2005 setzt das Bundesland Hessen bei der Antragstellung für landwirtschaftliche Fördermittel GDV-Lösungen ein, die bereits jetzt einen Großteil der neuen Vorgaben zur GAP 2015 erfüllt. Die GDV besitzt aufgrund der langjährigen Erfahrungen mit den Fachverfahren und den dafür notwendigen Datenströmen und -prozessierungen bei der Antragstellung (im Online- wie Offline-Betrieb) ein hohes fachliches und technisches Knowhow. So ergeben sich beispielsweise bei der Bereitstellung und Einbindung von OGC-konformen und performanten Diensten erhebliche Vorteile im Gesamtprozess.

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Neue Vorgaben für die Vor-Ort-Kontrolle

Die von den Prüfdiensten der europäischen Zahlstellen durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen bei den Antragstellern (VOK oder On-The-Spot Checks), sollen zukünftig um Aspekte aus den „Greening“-Verpflichtungen erweitert werden. Darüber hinaus sollen die jährlich ermittelten Ergebnisse aus der VOK in den Qualitätstest des „Land Parcel Identification System“ (LPIS) der Mitgliedstaaten einfließen, um Rückschlüsse auf die Genauigkeit der Antragsdaten geben. Es ist zu erwarten, dass das gesamte Verwaltungskontrollverfahren in Zukunft deutlich umfangreicher wird, da neben den Greening-Vorgaben auch weitere Förderkriterien, beispielsweise für Kleinbetriebe und Jungbauern einfließen.

Die weiterhin zunehmende Komplexität des Fachverfahrens muss durch die bei den Zahlstellen eingesetzte Software hinsichtlich Prüfanforderungen und Prüfablauf vollständig abgedeckt werden. Die OTSC-Lösungen der GDV sind auf die zukünftigen Vorgaben vorbereitet und decken den gesamten Verwaltungsprozess ab. So setzt die hessische VOK-Lösung die Vorgaben zum Prüfverfahren und der Vorgangsbearbeitung vollständig um und liefert dem Antragsteller zum Abschluss direkt ein Prüfkontrollprotokoll (KOM-Vorgabe).

NEU ! Ökologische Vorrangflächen

Als 3. Säule des Greenings stellt die ökologische Vorrangfläche (engl. ecological focus area – EFA) eine weitere, neue Komponente der GAP 2015 dar. Ab 2015 müssen Betriebe mit einer Betriebsgröße von über 15 Hektar, 5 % ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche (ÖVF = EFA) bereitstellen. Die deutschen Zahlstellen werden hierzu eine eigene Gebietskulisse in Form der beihilfefähigen Landschaftselemente in ihr LPIS integrieren müssen, wobei die Kriterien zur Anerkennung als EFA, wie beispielsweise Größen- und Längenverhältnisse zu beachten sind. Auch hier ist die Software gefordert.
Bereits seit zwei Jahren ist bei der  VOK in Hessen ein GDV-Werkzeug im Einsatz, dass Landschaftselemente (z.B. Hecken) mittels Skelettierungs-Algorithmus automatisch im Hinblick auf Kriterien wie Länge, Breite (Max, min, Durchschnitte) und deren Verhältnisse (Längen-Breite-Verhältnis) prüft. Anhand anschließender Plausibilitätsprüfungen kann deren Eignung zur Beihilfefähigkeit sofort ermittelt und dem Anwender interaktiv angezeigt werden. So können Fehleinschätzungen bzw. ein fehlerhafter Antrag ausgeschlossen, in der Folge anfallende Nachkontrollen (Audits) verhindert und damit unnötige Kosten
vermieden werden.

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Herr Paul Hurys steht Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie einfach eine kurze Mail.

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