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EU-Qualitätstests mit ETS-Reporter
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Die Kommission fordert es
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 146/2010 der Kommission vom 23. Februar 2010 ist das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ein Schlüsselelement für die Gewährleistung ordnungsgemäßer Zahlungen an den Betriebsinhaber und für den Schutz der Finanzmittel der Union. Aus dieser Verordnung ergeben sich folgende Forderungen:

„Die Mitgliedstaaten bewerten jährlich die Qualität des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen.“

„Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis spätestens zum 31. Januar, der auf das betreffende Kalenderjahr folgt, einen Bewertungsbericht und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Abhilfe mit dem Zeitplan für ihre Umsetzung. Für das Kalenderjahr 2010 sind diese Informationen der Kommission jedoch bis spätestens zum 28. Februar 2011 zu übermitteln.“

Hessen und die GDV gehen es an
Das Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) sowie der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) haben sich im April entschieden, für die Forderung der Kommission in Kooperation mit der GDV das Qualitätssicherungswerkzeug „ETS-Reporter“ zu entwickeln. ETS steht dabei für Executable Test Suite. Die Anwendung basiert auf der Vorort-Kontroll-Anwendung VOK-Maps 2010. ETS-Reporter ist aktuell in der Entwicklung und wird plattformunabhängig in JAVA programmiert. Das für alle Bundesländer obligatorische InVeKoS-Qualitätssicherungswerkzeug wird im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllen:

Import von Referenzparzellen und erfassten Kontrollflächen (LUI-Objekte)

Darstellung der in der Stichprobe befindlichen Referenzparzellen und ihrer Attribute sowie der zur Kontrolle benötigten Rasterdaten

Erfassung von Geometrie- und Attributdaten im Rahmen der LPIS-Qualitätskontrolle

Automatische Berechnung verschiedener Kennzahlen zur Bewertung der Referenzparzellen

Ermittlung statistischer Kennzahlen zur Bewertung des gesamten Referenzsystems

Erstellung von Reports und XML-Dateien gemäß der Vorgaben der EU-Kommission


Andere (Bundes-) Länder können partizipieren
Im Vorfeld trafen sich auf Einladung des HMUELV Vertreter mehrerer Bundesländer und des Bundes im Mai zu 2 Abstimmungsterminen in Ingelheim (GDV) und im Weinbauamt Eltville. Neben dem Erfahrungsaustausch zum Thema LPIS-Qualitätssicherung wurden hierbei auch technische Abstimmungen (z.B. Schnittstellen, Datenformate etc.) getroffen.

Weinbauamt Eltville
Diese ermöglichen es, ETS-Reporter auch ohne Anpassungen in den an den Abstimmungen beteiligten Bundesländern einzusetzen. Die Grundarchitektur wurde so konzipiert, dass die Integration in Fremdsysteme bei Bedarf mit geringem Anpassungsaufwand umsetzbar ist. ETS-Reporter gibt es sowohl als reines Report-Werkzeug ohne GIS-Komponente als auch optional mit einer Reihe von Werkzeugen zur Bearbeitung von Geodaten.
Da die Anwendung auch in einer englischsprachigen Version verfügbar sein wird, ist der Einsatz über die Grenzen Deutschlands hinaus gewährleistet. Auch andere Sprachversionen können mit wenig Aufwand erzeugt werden. Interesse aus dem Ausland wurde inzwischen bereits von Österreich und Luxemburg (das auch bei der Erstveranstaltung in Ingelheim vertreten war) signalisiert. ETS-Reporter wird durch die GDV vertrieben. Schnellentschlossene werden belohnt. Beim Eingang von mehr als 4 Bestellungen bis zum 31. Juli winken attraktive Einführungspreise.

Weitere Informationen können per Mail unter ETS-Reporter@gdv.com angefordert werden.


Wenn Sie sich für unsere Lösungen aus dem Bereich Landwirtschaft/Fördermittel oder für GDV-MapBuilder interessieren können Sie uns hier kontaktieren. Oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


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