Weinbau Hessen: Start der digitalen Antragstellung

Schleppende Datenerfassung in Papierform, zeitaufwändige Rückfragen zur Klärung von Fehleintragungen, langwieriger manueller Datenabgleich in den Antragsformularen zur Sicherstellung der Plausibilität mit einem enormen Aufwand an zusätzlichen personellen Ressourcen; das hört sich nicht unbedingt nach moderner, serviceorientierter Verwaltung an.

Und ist für das Weinbaudezernat im Regierungspräsidium Darmstadt zum Glück jetzt "Schnee von gestern".
Nach den durchweg positiven Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen aus der „restlichen“ Landwirtschaft mit der  digitalen Antragstellung für Flächenförderungen seit sieben Jahren, hat das Verfahren nun auch beim Weinbau Einzug gehalten. 

Von den 1275 Betrieben, die in Hessen Weinbau betreiben, nehmen  etwa 300 als Einzelantragsteller an den Flächenförderprogrammen der EU teil. Ziel des zum Regierungspräsidium in Darmstadt gehörenden Weinbaudezernates  in Eltville ist es, alle in der Zuständigkeit der Bewilligungsstelle liegenden "Weinbaubetriebe"  auf die digitale Antragstellung umzustellen.

Dies ist nun bis auf wenige Ausnahmen bereits im ersten Anlauf gelungen. Rund 290 Betriebe (Einzelantragsteller) erhielten die CD mit der auf GDV-MapBuilder basierenden Anwendung sowie Luftbildern und reichhaltigem Kartenmaterial. Die Resonanz bei der Mehrzahl Antragsteller ist sehr positiv, die Vorteile bei der digitalen Bearbeitung wurden erkannt und die durch die Luftbilder sehr anschauliche Vorgehensweise bei der Erfassung der Förderflächen kommt sehr gut an. Für Winzer ohne jegliche PC-Erfahrung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernats zur Verfügung und helfen gerne und unbürokratisch beim Einsatz der verpflichtend eingeführten Fachanwendung. 


Die erste Zwischenbilanz fällt darum rundweg positiv aus: "Die Datenerfassung verläuft insgesamt viel schneller als bisher und die internen Arbeitsabläufe konnten optimiert werden", fasst Dr. Manfred Engel, Teamleiter im Dezernat für das Team Förderung, zusammen und fügt hinzu: "Für uns als Dienstleister für den hessischen Weinbau sehe ich darin auch eine Chance, vor allem die innovativen (Zukunfts-) Betriebe im Weinbau als moderner Servicepartner zu unterstützen".
Er plant zudem mit den Erfahrungen aus 2012 diese Art der Antragstellung zukünftig  konsequent weiter zu entwickeln um, "alle Vorteile, die dieses Verfahren bietet ausschöpfen zu können."

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Das Regierungspräsidium hat als große Mittelbehörde der hessischen Landesverwaltung vielfältige Aufgaben, beispielsweise im Bereich des Weinbaus. Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die von der EU, dem Bund oder vom Land finanziert werden. Das Dezernat Weinbau mit Sitz in Eltville ist für die gesamte Förderberatung im Weinbau sowie für die verwaltungstechnische Durchführung der Förderprogramme von der Antragsbearbeitung bis zur Bewilligung der Fördermaßnahmen zuständig.

Sie haben Fragen zu GDV-Fachanwendungen im Bereich Landwirtschaft/Weinbau (oder brauchen dringend eine fundierte Weinempfehlung für deutsche Weine)?

Herr Joachim Müller steht Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie ihm einfach eine kurze Mail.

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